Langohr‐Plato, Betriebsrentenstärkungsgesetz: Änderungen ab 2018

Reformthema – jetzt auf die Änderungen einstellen: Das Betriebsrentenstärkungsgesetz basiert im Wesentlichen auf zwei Eckpfeilern: dem sog. Sozialpartnermodell, mit dem auf tarifvertraglicher Ebene die echte Beitragszusage eingeführt wird, und einem steuerlichen Förderkonzept, mit dem insbesondere bei Geringverdienern und in kleinen mittelständischen Unternehmen die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung angeregt werden soll. Daneben werden sich aber auch im geltenden Betriebsrentenrecht einige Änderungen ergeben. Dies betrifft vor allem die Entgeltumwandlung und den insoweit neu integrierten Arbeitgeberzuschuss. Vor diesem Hintergrund sollten Arbeitgeber ihre arbeitsvertraglichen Grundlagen (Entgeltumwandlungsvereinbarungen und Versorgungszusagen) prüfen und entsprechend anpassen. Erfahren Sie hier, worauf es ankommt. (aus: ZAP 19/2017)