Änderung der Rechtsprechung des BAG: Der Beitrag setzt sich mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 22.10.2019 auseinander, das seine bisherige Rechtsprechung zum Ordnungsprinzip nach § 613a Abs. 1 S. 3 BGB modifiziert hat. Welche neuen Spielregeln hat der Arbeitsrechtler mit Blick auf die betriebliche Altersversorgung bei Betriebsübergang nun zu beachten? Der Autor gibt einen Überblick zu beratungsrelevanten Aspekten, insb. zu den wesentlichen Besonderheiten (Übertragung betrieblicher Versorgungsverbindlichkeiten auf den Betriebserwerber; Übernahme von Versorgungsanwartschaften; Konkurrenz bestehender Versorgungssysteme u.v.m). Der Autor erläutert anhand der aktuellen Rechtsprechung die verschiedenen Fallkonstellationen. Prädikat: Absolut lesenswert! (aus: ZAP 6/2020)