Lebenslanges Lernen als Kanzleileitbild

Die Rechtsdienstleistung ist einem stetigen Wandel unterworfen. Nicht nur, dass laufend aktuelle Rechtsprechung und Gesetzeslagen berücksichtigt werden müssen, sondern auch in technischer und organisatorischer Hinsicht müssen Kanzleien immer „up to date“ sein. Das bedeutet, dass alle Kanzleimitglieder sich in ihrem jeweiligen Kompetenzbereich regelmäßig fortbilden sollten, aber auch fachübergreifende Themen dabei nicht zur kurz kommen dürfen. Wie wäre es z.B. mit einem Seminar zur internen Kommunikation, zum Zeitmanagement oder zur Außendarstellung der Kanzlei am Telefon? Hilfreich ist ein auf die Kanzlei zugeschnittenes Personalentwicklungskonzept. Dieses berücksichtigt die Schulung aller Teammitglieder mit Blick auf eine gelebte Mitarbeitermotivation durch ein gezieltes Fördern und Fordern. Tipp: Lebenslanges Lernen ist in unserer schnelllebigen Welt eine wichtige Schlüsselkompetenz. Verankern Sie diese Kompetenz daher in ihrem Kanzleileitbild. Damit erreicht die Kanzlei, dass dieser Aspekt die notwendige Aufmerksamkeit im Rahmen der eigenen Kanzleidarstellung erhält.