Lebenslanges Lernen als Kanzleiziel

Besonders die Rechtsdienstleistungsbranche ist davon geprägt, dass aufgrund von Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung das eigene Fachwissen fortwährend aktualisiert werden muss. Dies gilt insbesondere für Berufsträger mit Fachanwaltstiteln, aber natürlich auch für alle anderen Kanzleimitglieder. Lebenslanges Lernen kann gut als eines der Kanzleiziele proklamiert werden. Denn es spiegelt Mandanten oder Dritten wider, dass sich die Kanzlei insgesamt (im Interesse ihrer Mandanten) immer auf dem bestmöglichen Wissenstand befindet und sich außerdem auch um die Fachkompetenz der Mitarbeiter kümmert.