Positive und negative Eigentümerbefugnisse: Der Eigentümer kann mit einer Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Allerdings unterliegen diese positiven und negativen Eigentümerbefugnisse Beschränkungen – nämlich insoweit, als das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen. Lesen Sie praxisrelevante Hinweise und aktuelle Rechtsprechung zum nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis:Positive und negative Eigentümerbefugnisse: Der Eigentümer kann mit einer Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Allerdings unterliegen diese positiven und negativen Eigentümerbefugnisse Beschränkungen – nämlich insoweit, als das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen. Lesen Sie praxisrelevante Hinweise und aktuelle Rechtsprechung zum nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis: Alles Wichtige rundum den Anwendungsbereich, den Inhalt und Zweck des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsrechts, seiner Schranken und dogmatischen Einordnung. (aus: ZAP 11/2019)