LG Köln: Unwirksamkeit einer 15-Minuten-Zeittaktklausel in der Vergütungsvereinbarung

Anwaltliche Honorarabrechnung: Verwendet der Anwalt eine Klausel in seiner Vergütungsvereinbarung, nach der ¼ des vereinbarten Stundensatzes für jede angefangenen 15 Minuten berechnet wird, verstößt diese Klausel gegen § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB. Daher sollte der Anwalt mit sog. Zeittaktklauseln vorsichtig sein. Abgesehen davon, dass diese ausdrücklich vereinbart sein müssen (vgl. OLG Karlsruhe AGS 2015, 9), wird deren Wirksamkeit in der Rechtsprechung z.T. kritisch gesehen (unwirksam: OLG Düsseldorf RVGreport 2006, 420; wirksam: OLG Schleswig RVGreport 2009, 179). Der BGH hat hierzu noch nicht entschieden. (aus: ZAP 12/2017)