Lingert/Weiler, Bezahlsystem Bitcoins: Rechnungseinheit im Sinne des Kreditwesengesetzes

Gewerblicher Handel mit Kryptowährungen: Die rechtliche Bewertung von Kryptowährungen wie Bitcoins ist ein umstrittenes Thema. Eine falsche Anwendung kann im Rahmen des gewerblichen Handels zu Geld- oder sogar Haftstrafen führen. Das KG (Urt. v. 25.9.2018 – 161 Ss 28/18) hatte vorliegend die Frage zu entscheiden, ob Kryptowährungseinheiten, wie z.B. Bitcoins, regulatorisch als Finanzinstrumente im Sinne des Kreditwesengesetzes einzuordnen sind und damit der gewerbliche Handel mit Kryptowährungen einer Erlaubnis der BaFin gem. § 32 Abs. 1 KWG bedarf. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass Bitcoins nicht als Finanzinstrument im Sinne des Kreditwesengesetzes gelten und der Handel somit auch nicht erlaubnispflichtig ist. Mit dieser Ansicht, die sich gegen die bisherige Aufsichtspraxis der BaFin stellt, setzen sich die Autoren kritisch auseinander und ordnen die Entscheidung für die Praxis ein. (aus: ZAP 3/2019)