Wichtig für alle angestellten Anwältinnen und Anwälte: Wann stellt die Erstattung von Beiträgen zur Berufshaftpflichtversicherung einen geldwerten Vorteil dar und können die Beiträge als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden? Antworten gibt der Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer. Die Handlungshinweise gehen u.a. auf die Rechtsanwalts-GmbH, die klassische GbR-Kanzlei und die Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung ein. (aus: ZAP 8/2017; Quelle: BRAK)