Das Wichtigste zum Aufhebungsvertrag: Die Kunst des Rechtsanwalts bei der Gestaltung eines Aufhebungsvertrags besteht darin, die Interessen trennungswilliger Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit den unterschiedlichen juristischen Parametern des Arbeits-, Arbeitsförderungs-, So-zialversicherungs- und Steuerrechts in Einklang zu bringen. Dabei müssen die von der Rechtspre-chung beständig entwickelten und nach wie vor im Fluss befindlichen Formulierungsnuancen der Vereinbarung stets im Blick behalten werden, die zum Teil höchst unterschiedliche ökonomische Auswirkungen für alle Beteiligten besitzen können. (aus: ZAP 6/2017)