Soforthilfe für die Wirtschaft: Die Bundesregierung hat Mitte März einen Maßnahmenkatalog für Beschäftigte und Unternehmen vorgelegt, die aufgrund der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Notlage geraten sind. Unter anderem soll so der Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtert und es sollen steuerliche Liquiditätshilfen und Steuerstundungen in Milliardenhöhe gewährt werden. Weiterhin sollen steuerliche Erleichterungen bei der Einziehung von Versicherungs- und Umsatzsteuer durch die zuständigen Behörden gewährt werden. Kernstück des Maßnahmenpakets ist die massive Aufstockung der KfW-Kreditprogramme. Für besonders krisenbetroffene Unternehmen werden zusätzliche Förderprogramme aufgelegt und im Exportgeschäft soll es künftig Exportkreditgarantien geben. Zu den weiteren Einzelheiten empfehlen wir Ihnen das Anwaltsmagazin! (aus: ZAP 7/2020; Quelle: Bundesregierung)