Kapitalanlagerecht: Nach dem Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz (hierzu bereits ZAP F. 8, S. 557) ist nun mit dem Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz die Rechtsangleichung an die grundlegenden EU-Finanzmarktregelwerke erfolgt. Für die anwaltliche Beratung von Privatanlegern bedeutet dies, dass zur Beurteilung der Rechtslage im Einzelfall das Normengeflecht aus komplexen nationalen und EU-Bestimmungen sowie das „Zusammenspiel“ beider Regelwerke beachtet werden muss. Dies dürfte die kapitalmarktrechtliche Beratung noch anspruchsvoller machen. Mit vorliegendem Beitrag verschaffen Sie sich einen Überblick über das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz und seine Auswirkungen in der Praxis. (aus: ZAP 17/2017)