Meldungen über Kapitalerträge ins Ausland

Automatischer Informationsaustausch: Deutschland hat im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten bisher über 58 Mrd. Euro Kontostände und 14 Mrd. Euro Kapitalerträge an das Ausland gemeldet. Die im Gegenzug dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) aus dem Ausland übermittelten Daten betreffen nach Angaben der Bundesregierung rund 900.000 Steuerpflichtige, über 55 Mrd. Euro übermittelte Einkünfte und über 71 Mrd. Euro übermittelte Kontostände. Die so neu gewonnenen Daten will die Bundesregierung im kommenden Jahr 2019 an die Landesfinanzbehörden weiterleiten. Zu den Daten selbst erklärt die Regierung auf eine Kleine Anfrage im Bundestag hin, es handle sich um Kontrollmaterial für die Finanzverwaltung, sie würden lediglich der Verifikation der von den Steuerpflichtigen abgegebenen Steuererklärungen dienen. Ein erhebliches Steuermehraufkommen aufgrund der übermittelten Daten sollte daher nicht erwartet werden, heißt es in der Antwort. (aus: ZAP 9/2018; Quelle: Bundesregierung)