Prozessstatistik 2016: Die Zahl der Mietrechtsprozesse ist in den letzten 20 Jahren um fast ein Drittel gesunken. Im Berichtszeitraum standen sich rund 250.000 Mal Mieter und Vermieter in Deutschland vor den Amts- und Landgerichten gegenüber. Obwohl die Zahl der Mietrechtsprozesse damit auf den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung gesunken ist, blieb gleichzeitig der Rechtsberatungsbedarf der Mieterinnen und Mieter unverändert hoch. Rund 1 Mio. Rechtsberatungen haben die Juristen der mehr als 300 örtlichen Mietervereine durchgeführt. 97 % aller Beratungsfälle wurden dabei außergerichtlich erledigt – auch ein Grund für die immer niedrigeren Prozesszahlen. Beratungsthema Nr. 1 waren – wie schon in den Vorjahren – die Betriebskosten. Mehr als die Hälfte aller Rechtsberatungen betraf dieses Streitthema. An zweiter Stelle lagen die Wohnungsmängel, gefolgt vom Thema Mieterhöhungen. (aus: ZAP 5/2018; Quelle: Deutscher Mieterbund)