Mitarbeitergespräche und Stellenbeschreibungen: Instrument der Mitarbeiterführung

Stellenbeschreibungen dienen nicht nur dazu, organisatorisch festzuhalten, für welche Tätigkeiten der jeweilige Stelleninhaber verantwortlich ist. Sie helfen auch bei der Suche nach geeigneten neuen Mitarbeitern, wenn nämlich anhand der Stellenbeschreibung das fachliche und persönliche Profil eines Bewerbers damit abgeglichen werden kann. Im Rahmen von Mitarbeitergesprächen machen Stellenbeschreibungen die ausgeführten Tätigkeiten vergleichbar und erlauben so Rückschlüsse auf die geleistete Arbeit, mögliche Veränderungen oder notwendige Anpassungen des Profils (z.B. bei neuer fachlicher Qualifikation des Mitarbeiters oder anderer Organisation von internen Prozessabläufen). Positive wie negative Abweichungen können so im Mitarbeitergespräch thematisiert werden. Verfügen Mitarbeiter über keine Stellenbeschreibungen, können Verantwortlichkeiten verschwimmen oder vom Mitarbeiter selbst definiert werden – mit nicht immer wünschenswerten Ergebnissen seitens der Kanzleileitung.