Modernisierung des Strafverfahrens kommt

Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) will das gerichtliche Strafverfahren beschleunigen. Neuregelungen sollen z.B. die Beweis- und Befangenheitsanträge sowie die Verhüllung des Gesichts in Gerichtsverhandlungen betreffen. Weitere Eckpunkte des Entwurfs umfassen die DNA-Analyse sowie Ermittlungs- und Datenübermittlungsbefugnisse. Lesen Sie auch, welche weiteren Ziele der Gesetzesentwurf verfolgt – wie z.B. die Stärkung des Opferschutzes. (aus: ZAP 18/2019; Quelle: Red.)