Arbeits- und Familienrechtler aufgepasst: Da Mehrwertvergleiche in fast allen Rechtsgebieten vorkommen, sind sie insbesondere in arbeits- und in familiengerichtlichen Verfahren an der Tagesordnung. Gelingt es den Parteien oder Beteiligten, sich über die anhängigen Streitgegenstände zu einigen, geht damit oft auch eine Einigung über weitere nicht anhängige Gegenstände oder anderweitig anhängige Gegenstände einher. Es liegt im Interesse aller Beteiligten, im Falle eines Vergleichs eine Gesamtbereinigung durchzuführen und sämtliche Streitpunkte zwischen den Parteien zu erledigen. Der Beitrag betrachtet das Rechtsinstitut des Mehrwertvergleichs kostenrechtlich und stellt wichtige Entscheidungen hierzu vor. Viele Berechnungsbeispiele erleichtern das Verständnis. (aus: ZAP 18/2018)