N. Schneider, Reisekosten und Erstattung bei PKH/VKH

Neues zur Abrechnung anwaltlicher Reisekosten: Muss die in einem gerichtlichen Verfahren unterlegene Partei die anwaltlichen Reisekosten des obsiegenden Gegners nach § 91 ZPO und vergleichbaren Erstattungsvorschriften anderer Verfahrensordnungen übernehmen? Und wenn ja, in welchem Umfang? Wird der Anwalt im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe tätig, stellen sich die Probleme bereits bei der Beiordnung, aber auch nachträglich nochmals bei der Vergütungsfestsetzung nach § 55 RVG. Der Autor stellt die aktuelle Rechtsprechung zur Kostenerstattung und zur Abrechnung in PKH-/VKH-Verfahren vor. (aus: ZAP 11/2017)