Neue Bedarfssätze und Selbstbehaltsänderung zum 1.1.2020: Was muss der/die Familienrechtler/-in zum 1.1.2020 beachten? Das OLG Düsseldorf hat die neue Unterhaltstabelle herausgegeben, die u.a. höhere Bedarfssätze für minderjährige Trennungskinder vorsieht. Erstmals seit 2015 ändert sich zudem der Selbstbehalt. Lesen Sie, welche neuen Bedarfssätze gelten, im Anwaltsmagazin! (aus: ZAP 2/2020; Quelle: OLG Düsseldorf)