Verpflichtung für alle EU-Mitgliedstaaten: Die EU-Kommission hat auf das Inkrafttreten neuer Vorschriften hingewiesen, mit denen die gängigsten Praktiken zur Vermeidung der Körperschaftsteuer unterbunden werden sollen. Verpflichtet sind alle EU-Mitgliedstaaten, die seit dem 1. Januar neue rechtsverbindliche Maßnahmen anwenden müssen, welche auf die wichtigsten Formen der Steuervermeidung durch große multinationale Unternehmen abzielen. Es handelt sich um die Richtlinie zur Bekämpfung der Steuervermeidung, die zwischen den Mitgliedstaaten vereinbart wurde und verhindern helfen soll, dass Gewinne die EU verlassen und nicht versteuert werden. Die EU-Kommission sieht Europa mit der jetzigen Regelung in einer politischen und wirtschaftlichen Vorreiterrolle bei der Bekämpfung der Steuervermeidung. Ab dem 1.1.2020 sind laut Kommission außerdem Vorschriften zu sog. hybriden Gestaltungen anzuwenden, die Unternehmen davon abhalten sollen, Inkongruenzen der Steuervorschriften zweier EU-Mitgliedstaaten zu nutzen, um Steuern zu vermeiden, sowie Maßnahmen, mit denen sichergestellt werden soll, dass Gewinne aus Vermögenswerten wie Rechten am geistigen Eigentum, die aus einem Mitgliedstaat ausgelagert werden, in diesem Mitgliedstaat steuerpflichtig werden (Wegzugsbesteuerung). (aus: ZAP 2/2019; Quelle: EU-Kommission)