Neue Fachanwaltschaft für Opferrecht vorerst gescheitert

Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer: Die Einführung einer neuen Fachanwaltschaft für Opferrechte lässt weiter auf sich warten. Beraten und vertreten soll der neue Fachanwalt neben den klageberechtigten Opfern im Strafverfahren auch Personen, die Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) geltend machen. Hiergegen regte sich jedoch der Widerstand der bereits im Strafrecht und im Sozialrecht spezialisierten Kollegen, die wohl verstärkten Wettbewerb in ihren angestammten Tätigkeitsgebieten und eine Zersplitterung der Zuständigkeitsbereiche befürchten. Ganz vom Tisch ist die neue Fachanwaltschaft jedoch noch nicht: Im April 2018 will sich die Satzungsversammlung erneut mit dem Thema befassen. (aus: ZAP 1/2018)