Bedarf für weitere Spezialisierung: In Zukunft können Kollegen, die sich auf dem Gebiet des Sportrechts neue und vielleicht auch lukrative Mandate versprechen, auch hier einen entsprechenden Fachanwaltstitel erwerben. Das Parlament der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), die Satzungsversammlung, hat im November 2018 die Einführung des neuen Titels beschlossen. Damit wird jetzt der 24. Fachanwaltstitel in die FAO eingeführt. Interessierte Kollegen werden dafür u.a. besondere Kenntnisse im Sportrecht nachweisen müssen, die auf Grundlage einer Vielzahl an sportrechtlichen Fällen erworben wurden. (aus: ZAP 24/2018; Quelle: BRAK/DAV)