Neue Garantien im Strafverfahren

EU-Richtlinie über besondere Verfahrensgarantien in Kraft: Wussten Sie schon, dass Kinder in der EU seit Mitte Juni mit besonderen Sicherheiten im Strafverfahren geschützt sind? Die EU will damit der zunehmenden Zahl von Kindern, die mit der Strafjustiz in Europa in Berührung kommen, Rechnung tragen. Welche weiteren wichtigen EU-Verfahrensrechte neu in Kraft getreten sind, erfahren Sie wie immer aktuell im Anwaltsmagazin. (aus: ZAP 13/2019; Quelle: EU-Kommission)