Änderungen, die Sie kennen sollten: Zum Jahresbeginn 2017 steigen die Leistungen für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Das gilt für die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und die Sozialhilfe nach SGB XII. Auch für Asylbewerber ändern sich die Leistungen. Am stärksten steigen die Regelleistungen für Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Der Grund liegt in der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamts; danach ist der Bedarf in dieser Altersgruppe für Lebensmittel und Getränke erheblich höher als bisher berechnet. (aus: ZAP 1/2017)