Neue Richtlinien zur Kanzleibewertung

Neue BRAK-Richtlinien: Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat neue Richtlinien zur Bewertung von Anwaltspraxen veröffentlicht. Diese inhaltlich überarbeiteten und in Teilen neu gefassten Richtlinien mit Stand August 2017 sollen einen ersten Einstieg zur Ermittlung des Kanzleiwerts geben und stellen keine Unternehmensbewertung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen dar. Sie orientieren sich in erster Linie am sog. Umsatzverfahren als einem vereinfachten Preisfindungsverfahren. (aus: ZAP 5/2018; Quelle: BRAK)