Neuregelungen ab 1.7.2018: Die neue EU-Pauschalreise-Richtlinie bringt Verbesserungen für Reisende mit sich und trägt auch dem Wandel im Verbraucherverhalten Rechnung, indem sie auf die stark zunehmende Nutzung des Internets bei der Buchung von Reiseleistungen eingeht. Es wird nun etwa ausdrücklich geregelt, wann – etwa bei einer Kombination einzelner Reiseleistungen – eine Pauschalreise vorliegt und wer Reisevermittler bzw. Reiseveranstalter ist. Auch gibt es Änderungen mit Blick auf die Informationspflicht von Reiseveranstaltern, Gewährleistungsrechte und Mängelanzeige. Umfassend zur Reform des Reiserechts hat bereits RA Prof. Dr. Vogel in ZAP 10/2018 (ZAP F. 6, S. 579 ff.) informiert. (aus: ZAP 13/2018; Quelle: Bundesregierung)