Neugestaltung des anwaltlichen Berufsrechts

Lob und Kritik: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat kürzlich Eckpunkte für die Neugestaltung des anwaltlichen Berufsrechts vorgestellt. Zum einen soll der Anwaltschaft zukünftig neben den deutschen auch alle europäischen Gesellschaftsformen zur Verfügung stehen. Zum anderen sollen sich künftig auch „Angehörige aller vereinbaren Berufe“ mit Blick auf eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Anwälten verbinden dürfen. Reine Kapitalbeteiligungen von Gesellschaftern, die nicht selbst in der Gesellschaft sind, sollen verboten bleiben. In Einzelfällen sollen aber z.B. Start-ups aus dem Legal-Tech-Bereich durch das Zulassen von Wagniskapitalbeteiligungen unterstützt werden. Zu Letzterem hagelte es Kritik aus den Reihen des Deutschen Anwaltvereins (DAV) sowie der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Erfahren Sie, welche Stellungnahmen beide Anwaltsgremien dazu abgegeben haben! (aus: ZAP 18/2019; Quelle: Red.)