Neuregelungen im August

Arbeit, Gesundheit und Justiz: Es sind wieder zahlreiche Neureglungen in Kraft getreten. Zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung beim Arbeitslohn, wonach insb. Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten auf Anfrage eines Arbeitnehmers erläutern müssen, nach welchen Kriterien im Betrieb entlohnt wird. Im Betreuungsrecht sind künftig ärztliche Zwangsbehandlungen von Betreuten auch außerhalb geschlossener Einrichtungen, wie beispielsweise in normalen Krankenhäusern, möglich. Neu eingeführt wurde auch eine Mindeststrafe bei einem Wohnungseinbruch. Hier müssen Einbrecher künftig mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft rechnen. (aus: ZAP 16/2017; Quelle: Bundesregierung)