Neuregelungen im Mai

Fristen für die Steuererklärung: Zukünftig kann man sich für die private Steuererklärung zwei Monate mehr Zeit lassen. War diese bisher bis zum 31.5.2019 beim zuständigen Finanzamt abzugeben, gilt bereits für die Steuerklärung 2018 der 31.7.2019 als neuer Abgabeschluss. Auch für die von Steuerberatern erstellten Steuererklärungen hat sich die Frist verlängert: Diese müssen zukünftig erst bis zum 28. Februar des Zweitfolgejahres eingereicht werden; für die Steuererklärung 2018 gilt hier – aufgrund des Schaltjahrs – der 29.2.2020 als Stichtag. Weitere Neuregelungen betreffen den Bargeldverkehr, Fahrverbote in Innenstädten sowie das Telefonieren im EU-Ausland. (aus: ZAP 10/2019; Quelle: Bundesregierung)