Das sollten Sie wissen: Im September sind vorwiegend Neuregelungen, die dem Umwelt- und Tierschutz dienen sollen, in Kraft getreten (z.B. Stärkung des Meeresnaturschutzes, Lärmschutz bei Sportanlagen und das Verbot, Tiere im letzten Drittel der Trächtigkeit zu schlachten). Allerdings sind ab jetzt auch viele Neuerungen im Strafverfahren zu beachten (u.a. bei der Quellen-Telekommunikationsüberwachung, Online-Durchsuchung oder bzgl. des Ablaufs des Strafprozesses). (aus: ZAP 19/2017; Quelle: Bundesregierung)