(Kein) Unabwendbares Ereignis: Auf ein unabwendbares Ereignis kann sich nicht berufen, wer zu einem Verkehrsunfall durch das Überfahren einer durchgezogenen Linie beigetragen hat. Nach Ansicht des OLG Dresden kann der nichtberechtigte Geradeausfahrer auf der Busspur „keinen Vorrang des Geradesausfahrenden“ ggü. dem Rechtsabbieger in Anspruch nehmen. (OLG Dresden, Beschl. v. 25.6.2019 – 4 U 580/19, aus: ZAP 19/2019)