OLG Köln: Wegfall des Vergütungsanspruchs bei vorzeitiger Kündigung des Anwaltsvertrags

Voraussetzung vertragswidriges Verhalten des Anwalts: Der Mandant eines Rechtsanwalts kann sich nach vorzeitiger Kündigung des Vertrags nur dann auf den Wegfall des Anspruchs des Rechtsanwalts auf Vergütung der erbrachten Leistungen gem. § 628 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB berufen, wenn dem Rechtsanwalt eine erhebliche Pflichtverletzung zur Last fällt, wobei auf das Verhalten abzustellen ist, auf das die Kündigung gestützt worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 29.3.2011 – VI ZR 133/10). Nach § 628 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB steht dem Dienstverpflichteten kein Vergütungsanspruch zu, wenn er durch ein vertragswidriges Verhalten die Kündigung des Dienstberechtigten veranlasst hat, soweit seine bisherigen Leistungen infolge der Kündigung für den Dienstberechtigten kein Interesse mehr haben. Nicht jeder geringfügige Vertragsverstoß lässt den Entgeltanspruch entfallen. (OLG Köln, Beschl. v. 17.1.2018 – 5 U 94/17, aus: ZAP 17/2018)