Optimale Nutzung von Kanzleitechnik – Update für Ihre Mitarbeiter!

Die zunehmende Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs hat neue Geräte und Software in die Kanzleien gebracht. Gerade als das beA noch neu war, wurde in vielen Kanzleien in Schulungen und Seminare zur optimalen und haftungsfreien Nutzung investiert. Das ist richtig und gut so. Doch leider wird nicht in demselben Maße in die regelmäßige Nachschulung und Aktualisierung des Wissens des Kanzleiteams investiert, wenn es um die Nutzung der eigenen Kanzleisoftware geht. Hier sollte bei jedem Update jedes Kanzleimitglied über Neuerungen und ggf. veränderte Arbeitsabläufe informiert werden. Sollten Schulungen dazu notwendig sein, sollten diese (letztendlich auch unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Nutzung der Software) auf jeden Fall angeboten werden. Es ist auch von Vorteil, z.B. einmal im Halbjahr oder jährlich den örtlichen Berater Ihrer Software einzuladen und sich live in Ihrer Kanzlei über Neuerungen informieren zu lassen. Fakt ist, dass zwar für Rechte und Lizenzen viel Geld ausgegeben wird, aber im Gegenzug die Software oftmals nur zu einem Bruchteil in ihren Möglichkeiten genutzt wird.