OVG Rheinland-Pfalz: Arbeitszeitverlängerung

Erhöhtes Arbeitsaufkommen: Unter welchen Voraussetzungen ist eine Arbeitszeitverlängerung i.S.d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG rechtmäßig? Genügt es, wenn die Arbeitszeitverlängerung nur auf einer unternehmerischen Entscheidung beruht? Welche Voraussetzungen für den Saison- und Kampagnenbetrieb i.S.d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG müssen vorliegen? Das OVG Rheinland-Pfalz hatte diese Voraussetzungen mit Blick auf ein Veranstaltungsunternehmen bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen. (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 10.12.2019 – 6 A 10942/19, aus: ZAP 4/2020)