Personalentwicklung muss gut geplant sein

Unter Personalentwicklung versteht man ein kanzleieigenes Konzept zur Umsetzung beruflicher oder auch sozialer Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter. Das Stichwort „Konzept“ macht es schon deutlich: Planloses Vorgehen führt in der Personalentwicklung nicht zum Erfolg. Wichtig ist, dass Sie überlegen, welche Mitarbeiter für welche Tätigkeiten eingesetzt werden (sollen). Dazu können Stellenbeschreibungen (auch für angestellte Berufsträger) gut als Grundlage für die Planung genutzt werden. Überlegen Sie, wie die Entwicklung der Kanzlei insgesamt mittel- oder langfristig aussehen soll: Sollen neue Rechtsgebiete erschlossen oder bestehende gefestigt werden, hat dies in die Planungen einzufließen. Neben der Finanzierung, z.B. von Fachanwaltskursen, sollte die Kanzlei geeignete Maßnahmen ergreifen, um die dort stattfindende Personalentwicklung zu fördern. Dies kann beispielweise durch Mentorenprogramme geschehen, in denen junge angestellte Anwälte eng mit Partnern zusammenarbeiten und deren Know-how sowie notwendige Sozialkompetenzen in der Mandatsbearbeitung vermittelt bekommen. Die Wirkung der Personalentwicklung muss hierbei stets durch Feedbackgespräche geprüft und gefördert werden.