Stärkung der Gläubiger: Der Petitionsausschuss des Bundestags setzt sich dafür ein, die Durchsetzbarkeit titulierter Forderungen – also Forderungen, die auf einem rechtmäßigen Urteil des zuständigen Gerichts beruhen – weiter zu verbessern und hat eine dahingehende Petition an das BMJV überwiesen. In der Petition wird u.a. gefordert, Gerichtsvollzieher zu verpflichten, bei Vermögensauskünften zu ermitteln, um die Gläubigerstellung zu stärken. Unwilligen Schuldnern blieben zu viele Möglichkeiten, die Vollstreckung zu umgehen, wird in der Eingabe kritisiert. In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss unter Einbeziehung von Stellungnahmen der Bundesregierung darauf, dass durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung aus dem Jahr 2009 der Gerichtsvollzieher die Befugnis zur Einholung von Drittauskünften bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, beim Bundesamt für Steuern und beim Kraftfahrt-Bundesamt erhalten hätte. (aus: ZAP 21/2018; Quelle: Bundestag)