Pieske-Kontny, Unternehmereigenschaft juristischer Personen des öffentlichen Rechts

Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts: Das Steueränderungsgesetz 2015 beendete die jahrelange Rechtsunsicherheit und passte das Umsatzsteuergesetz an EU-Recht an. Tätigkeiten, die sich bisher im Rahmen der (steuerlich unbeachtlichen) Vermögensverwaltung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts bewegten, können nunmehr zu einer Steuerpflicht führen. Sofern die juristische Person des öffentlichen Rechts aufgrund der gesetzlichen Neuregelung jetzt als Unternehmerin zu behandeln ist, ergeben sich neue Verpflichtungen. (aus: ZAP 1/2018)