Probleme beim elektronischen Anwaltspostfach

Kein beA zum 1.1.2018: Kurz vor der Deadline, mit der das beA für jeden Rechtsanwalt zumindest zur passiven Empfangsbereitschaft eine verpflichtende Nutzung vorsah, ist die Webanwendung vom Netz genommen worden. Grund hierfür war u.a. eine Schwachstelle in einem Sicherheitszertifikat. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) erklärte in diesem Zusammenhang, dass das beA erst wieder ans Netz gehen könne, wenn eine Lösung, die sowohl den Fortbestand der Sicherheit der beA-Webanwendung wie auch die Sicherheit der individuellen Client-Security eines jeden Anwalts garantieren könne, gefunden sei. Vorher werde die beA-Plattform nicht erneut freigeschaltet. Zu welchem Zeitpunkt dies sein wird, ließ die BRAK offen und verweist auf ihre Webseite (www.brak.de), wo sie über das weitere Vorgehen informieren werde. (aus: ZAP 2/2018; Quelle: BRAK)