Prozesskostenhilfebekanntmachung 2017

Änderung der vom Einkommen der Partei abzusetzenden Beträge: Mit der Bekanntmachung vom 12.12.2016 (BGBl I, S. 2869) hat der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz die neuen Beträge nach § 115 Abs. 1 S. 3 ZPO veröffentlicht. (aus: ZAP 2/2017)