Rückwirkende Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht: Auch vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte herrscht immer noch Dissens zwischen den Syndikusanwälten und der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Es geht u.a. um die Frage, warum die rückwirkende Befreiung von der Versicherungspflicht für Syndikusanwälte, die in den Zeiten vor dem Stichtag 1.4.2014 ihre Pflichtbeiträge eingezahlt haben, von der DRV weiterhin abgelehnt wird? Zu dieser Anfrage an den Deutschen Bundestag (und zu weiteren darin enthaltenen Streitpunkten) hat die Bundesregierung nunmehr ihre Antwort vorgelegt (s. auch BT-Drucks 19/13808). Lesen Sie mehr dazu im Anwaltsmagazin! (aus: ZAP 23/2019; Quelle: Bundesregierung)