Richter gegen Vorgabe konkreter Erledigungszahlen

Verstoß gegen richterliche Unabhängigkeit: Die Neue Richtervereinigung (NRV) sieht in der Mahnung einer vorgesetzten Gerichtspräsidentin einen Verstoß gegen die richterliche Unabhängigkeit. Die Vorgabe bestimmter Erledigungszahlen für Richter verstößt ersichtlich gegen den eindeutigen Wortlaut des Art. 97 Abs. 1 GG. Der BGH hat das der Stellungnahme des NRV zugrunde liegende Verfahren 2017 zur erneuten Bescheidung an den Dienstgerichtshof in Stuttgart zurückverwiesen. (aus: ZAP 11/2019; Quelle: NRV)