Grundlagenwissen: Konkurrentenklagen gibt es in verschiedenen Bereichen des Verwaltungsrechts. Im Beamtenrecht geht es bei statusbegründenden (Einstellung) oder statusverändernden (Beförderung) Entscheidungen bzw. Dienstpostenkonkurrenzentscheidungen eines Dienstherrn darum, die Begünstigung von Mitbewerbern zu verhindern und ggf. die eigene Begünstigung zu erreichen. Die Zahl dieser Streitigkeiten nimmt von Jahr zu Jahr zu. Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren zu einer Verbesserung der Durchsetzungsmöglichkeiten von Mitbewerberansprüchen beigetragen. Vorliegender Beitrag vermittelt Grundlagenwissen rund um die Konkurrentenklage im Beamtenrecht. (aus: ZAP 9/2018)