Rohrlich, Wettbewerbsrechtlicher Rahmen der anwaltlichen Internetpräsenz

Anwaltliches Werberecht: Reklame, Werbung oder auf Neudeutsch „Marketing“ – drei Begrifflichkeiten, die bei Lichte betrachtet das Gleiche bedeuten: Sie stehen alle für den Versuch, durch (mehr oder weniger) gezielte Ansprache potenzielle Kunden bzw. Mandanten zu erreichen und auf diese Weise den Absatz der eigenen Produkte und/oder Dienstleistungen zu fördern. Anwälte müssen bei ihrer Außendarstellung bestimmte Regeln beachten, ihnen stehen jedoch generell zahlreiche Werbemöglichkeiten und -medien zur Verfügung, von der klassischen Anzeige in den „gelben Seiten“, Zeitungsartikeln oder Interviews in Radio und Fernsehen über eine eigene Website oder Social-Media-Auftritt bis hin zu Podcasts oder Video-Präsentationen, um nur einige zu nennen. Vorliegender Beitrag gibt einen guten Überblick zu dem wettbewerbsrechtlichen Rahmen der anwaltlichen Internetpräsent und den zulässigen Werbemöglichkeiten. (aus: ZAP 4/2019)