Thomas-Cook-Insolvenz: Die jüngste Insolvenz auf dem Reisemarkt-Sektor resultiert nach Ansicht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) vor allem aus der Tatsache, dass das Britische Rechtssystem den Insolvenzauslösetatbestand der Überschuldung nicht kennt: Welche Empfehlungen spricht die Anwaltsorganisation mit Blick auf den deutschen Markt aus? Erfahren Sie mehr dazu und über die Kritik des DAV mit Blick auf die Unternehmen, die in Kenntnis der Überschuldung jegliche Mittel zur Liquidität weiter ausschöpften – „Ein Gesetz für die Pflicht zur Insolvenzantragstellung bei Überschuldung wäre gelebter Verbraucherschutz!“ – so der DAV. Wir empfehlen Ihnen diese Stellungnahme zur Lektüre! (aus: ZAP 20/2019; Quelle: EU-Kommission)