RVG‐Anpassung im Bundestag angekommen

Kommt die RVG-Reform? Die aktuellen Bemühungen um eine Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren scheinen voranzukommen: Die Angelegenheit hat im März auch den Deutschen Bundestag erreicht. Eine entsprechende Gesetzesinitiative mit dem Titel „Rechtsanwaltsgebühren zukunftssicher gestalten“ wurde ins Parlament eingebracht und dort bereits Mitte März im vereinfachten Verfahren an den Rechtsausschuss zur weiteren Behandlung überwiesen. Aus den Kreisen des Deutschen Anwaltvereins (DAV) war zudem zu verlauten, dass die Bundesjustizministerin den Bundesländern eine Frist zur Rückäußerung zu dem übersandten Gemeinsamen Forderungskatalog von Bundesrechtsanwaltskammer und DAV gesetzt hat: Das BMJV erwartet die Stellungnahme aus den Ländern bis Mitte April 2019. Bisher haben sich offenbar nur wenige Bundesländer dazu rückgeäußert. Immerhin, so das Fazit der Anwaltsvertreter, gehe es jetzt voran. (aus: ZAP 7/2019; Quelle: DAV)