Aktueller Beschluss der BRAK Satzungsversammlung: Der Antrag auf Aufhebung der in § 20 BORA geregelten Robenpflicht findet mit deutlicher Mehrheit keine Zustimmung. Daneben wurde zur praxisrelevanten Frage, ob Anwälte unverschlüsselt per E-Mail mit ihren Mandanten kommunizieren dürfen und welche Voraussetzungen dafür erforderlich sind, die Änderung des § 2 Abs. 2 BORA beschlossen. (aus: ZAP 11/2019; Quelle: BRAK)