Schadensersatzansprüche bei Abgas-Nachrüstung

Zusicherung des Volkswagen-Konzerns: In dem sog. VW-Abgasskandal entscheiden im Streitfall die Gerichte über zivilrechtliche Ansprüche der betroffenen Fahrzeughalter. Diese richten sich nach den dafür einschlägigen Bestimmungen des Kaufrechts sowie des sonstigen Zivilrechts. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur teilte mit, dass eine Zusicherung des Volkswagen-Konzerns gegenüber allen betroffenen Fahrzeughaltern erreicht werden konnte, wonach in Streitfällen auf die Erhebung der Einrede der Verjährung, auch in Bezug auf schon verjährte Ansprüche, verzichtet würde. (aus: ZAP 10/2017; Quelle: Bundesregierung)