Tätigkeitsbericht 2018: Die Bereitschaft der Rechtsanwälte, an Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen, ist im Jahr 2018 weiter gestiegen, auf ca. 89 %. Dies sei, so der Tätigkeitsbericht, in Anbetracht der Tatsache, dass das Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ein rein freiwilliges Verfahren sei, besonders erfreulich und belege die Akzeptanz des Verfahrens. Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ist eine Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes. Sie schlichtet vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten aus dem Mandatsverhältnis. Ihr jährlich erstellter Tätigkeitsbericht enthält statistische Angaben, typische Fallkonstellationen, Empfehlungen zur Vermeidung derartiger Streitigkeiten und anonymisierte Schlichtungsfälle. (aus: ZAP 5/2019; Quelle: Schlichtungsstelle)