Neuregelungen durch das BTHG: Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) führt zu Rechtsänderungen in mehreren Stufen. Der Beitrag beginnt daher mit einem kurzen Überblick zu den Systemänderungen des SGB IX – inklusive einer synoptische Übersicht zu den ab dem 1.1.2018 geltenden Paragrafen. Kernstück des Beitrags ist die Darstellung der wesentlichen Änderungen im Bereich des (neuen) Rehabilitations- und Teilhaberechts, wo u.a. auf die verfahrensrechtlichen Regelungen, etwa die für die anwaltliche Praxis relevanten Beratungsstrukturen, eingegangen wird und Förderinstrumente wie das neu eingeführte Budget für Arbeit vorgestellt werden. Der Beitrag gibt Orientierung in einem komplexen Rechtsbereich und enthält viele wichtige Hinweise und Erläuterungen für die Mandatsbearbeitung. (aus: ZAP 4/2018)