Neuerungen im Recht der Eingliederungshilfe: Die Autorin, Richterin am BSG Jutta Siefert, erläutert die aktuellen Änderungen im Recht der Eingliederungshilfe, das am 1.1.2020 eine wesentliche strukturelle Änderung erfahren hat, nämlich das Herauslösen der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII (Recht der Sozialhilfe) und der Transfer in das SGB IX, Teil 2 (Recht der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen). Hier finden Sie wichtige Erläuterungen (u.a. zum neuen Antragserfordernis für Leistungen gem. § 108 SGB IX, zum anspruchsberechtigten Personenkreis, zu den existenzsichernden Leistungen, zur Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen und zu den einzelnen Leistungsgruppen der Eingliederungshilfe. Zahlreiche Tipps für den Praktiker sowie wertvolle Praxishinweise runden diesen Beitrag zum Sozialrecht ab. (aus: ZAP 7/2020)