„Staatsnähe“ kann Anwaltszulassung kosten

Anstellung im öffentlichen Dienst: Das AGH NRW hat in seiner Entscheidung einer bei einem Jobcenter Arbeit und Grundsicherung tätigen Volljuristin die Zulassung als Syndikusrechtsanwältin versagt und dabei klargestellt, dass eine Anstellung des Rechtsanwalts im öffentlichen Dienst wegen der damit verbundenen „Staatsnähe“ mit dem Berufsbild der freien Advokatur unvereinbar sein kann. Ob der Gesichtspunkt der „Staatsnähe“ in einem konkreten Fall die Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft rechtfertigt oder ob die damit einhergehende Beschränkung der Berufswahlfreiheit für den Betroffenen unzumutbar ist, hängt von der Würdigung der Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit ab. (aus: ZAP 18/2017; Quelle: Justiz NRW)